Allgemeine Geschäftsbedingungen [Auftraggeber]
1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen (Kochagent, Inh. Uwe Reinhart Feder) im unternehmerischen Verkehr.
2. Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
3. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform (E-Mail mit Lesebestätigung reicht)
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Auftraggeber die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt per Mail, Fax oder Briefpost hat.
Zahlungsbedingungen, Beschäftigungsdauer
1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Die Auftragsdauer beträgt mindestens einen 1 Tag, an dem mindestens eine Arbeitszeit von 9 Stunden berechnet wird. Für längerfristige Aufträge (wöchentlich-monatlich) werden mindestens 45 Wochenstunden berechnet. Abweichende Vereinbarungen möglich.
3. Die vom Auftragnehmer genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage, auch Heiligabend und Silvester (hier wird ein Zuschlag von 50% erhoben).
4. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungszustellung ohne Abzug sofort zahlbar.
Rücktritt
1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.
2. Der Rücktritt ist, falls nicht anders vereinbart bis zu 20 Tagen vor vertraglichem Arbeitsbeginn kostenfrei zulässig. Bei Rücktritt nach dieser Zeit wird die Erstattung einer Kostenpauschale gemäß folgender Tabelle vom Mindestrechnungsbetrag (Minimum an Stunden) fällig (falls nicht anders vereinbart)
19-15 Tage: 10% - 14-4 Tage: 40% - unter 4 Tage: 70%
3. Bei Stornierung oder Rücktritt innerhalb von 24 Stunden oder sogar nach Arbeitsantritt durch den Auftraggeber, schuldet dieser die vereinbarte Gesamtsumme, nicht aber die anfallenden Zusatzkosten.
Quellenschutz
Mietpersonal und deren Kontaktdaten/Lebensläufe dürfen nur nach Zustimmung durch Kochagent, Inh. Uwe Reinhart Feder genutzt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 3.000,00, im Falle der direkten, indirekten, mittelbaren oder unmittelbaren Abwerbung von € 10.000,00 fällig und verdient. Bei gewünschter Übernahme des Personals ist eine Ablösesumme pro Person von € 3.000,00 zu zahlen.
Schadensersatz
Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistungen durch höhere Gewalt können keine Schadenersatzansprüche an den Auftragnehmer gestellt werden. Bei Abwerbung des Personals ist eine Vertragsstrafe von € 3.000,00 pro Fall zu zahlen.
Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftraggeber seine Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichert. Es wird versichert, dass die gespeicherten Kundendaten ausschließlich zu Zwecken der Auftragsabwicklung benutzt werden. Nach Wunsch des Kunden werden diese Daten nach Auftragsabwicklung gelöscht.
Änderungen der AGB sind vorbehalten. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Alicante. Es gilt das Recht des Königreichs Spanien.